Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen gerne ein neues Beratungs- und Unterstützungsangebot im Amt für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt vorstellen – den Verfahrenslotsen (nach § 10b SGB VIII):
Wenn ein junger Mensch ein Handicap hat oder sich abzeichnet, dass er oder sie in Zukunft mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leben muss, sind die Betroffenen sowie ihre Eltern oft erst einmal ratlos. Es stellen sich Fragen, wie: Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es? Wo kann ich verschiedene Leistungen beantragen? Was brauche ich für meinen Antrag?
Der Verfahrenslotse möchte mit seiner zielgerichteten, unabhängigen und kostenlosen Beratung dabei unterstützen, die richtige Hilfe möglichst schnell zu erhalten und sich bei der Vielzahl der Angebote und Ansprechpartner zurechtzufinden. Er lotst durch die verschiedenen Anlaufstellen und berät bezüglich der Voraussetzungen. Darüber hinaus werden Bescheide und Schreiben von Behörden erklärt, über das weitere Verfahren und rechtliche Möglichkeiten aufgeklärt oder Kontakte hergestellt. Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich und unterliegt den Datenschutzbestimmungen. Ohne die Zustimmung des Klienten werden keine Informationen an andere Stellen weitergegeben.
Der Verfahrenslotse ist Ansprechperson für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und deren Familien. Er gibt im Leistungssystem der Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII und SGB IX Orientierung und unterstützt schon vor Antragstellung bis zur Wahrnehmung von Hilfeleistungen.
In Bezug auf Ihren beruflichen Alltag sei hier beispielhaft eine Schulbegleitung genannt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind vielfältig und können sich auf alle Lebensbereiche erstrecken.
Sollten Sie Rückfragen zum Beratungs- und Unterstützungsangebot des Verfahrenslotsen haben, stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
|
Theresa Kaiser Verfahrenslotsin Amt für Jugend und Familie
Landratsamt Schweinfurt Schrammstraße 1 97421 Schweinfurt Zimmer-Nr. 135
Telefon 09721 / 55-861 Telefax 09721 / 55-78 861 |
|
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO finden Sie unter:
https://www.landkreis-schweinfurt.de/datenschutz